Flugverspätung: Entschädigung


Flugverspätung und Entschädigung

Stehen bei einer Flugverspätung Entschädigungsansprüche zu?

Flugverspätungen sind unangenehm und können zu erheblichen Unannehmlichkeiten führen.

Nach der EU-Fluggastrechteverordnung kann bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden ein Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 Euro bestehen.

Wir nehmen für Sie kostenfrei eine unverbindliche Erstbeurteilung vor, ob ein solcher Anspruch bestehen könnte. Im Anschluss erhalten Sie eine transparente Darstellung der möglichen weiteren Schritte sowie der damit verbundenen Kosten bzw. Honorarvereinbarungen, unter denen eine rechtliche Vertretung erfolgen kann. Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernehmen wir auf Wunsch auch die Einholung einer Deckungszusage.

Tragen Sie die erforderlichen Angaben in das nachstehende Formular ein. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine erste Einschätzung.

effiziente Durchsetzung

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Bis zu EUR 600,00 Entschädigung pro Person möglich

So bewerten uns unsere Mandanten

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Andreas Bellante
25 Juni 2026
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Sehr kompetente Kanzlei. Frau Dr. Geiger hat mich von Anfang bis zum Schluss im „Servicepauschalen-zurück“-Prozess sehr freundlich und professionell begleitet. Es hat zwar etwas gedauert, aber das Schöne ist: Es läuft alles praktisch von alleine. Als Endverbraucher muss man nur warten und kann sich am Ende über den Zahlungseingang am Konto freuen! :) Vielen Dank!
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Bruno Weilharter
24 Juni 2026
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Ich möchte mich hier nochmals bei der Rechtsanwaltskanzlei Mag. Stolz, insbesondere bei Frau Dr. Carina Geiger recht herzlich für die kompetente, freundliche und engagierten Betreuung recht herzlich bedanken. Die Rückerstattung von der T-Mobile Austria GmbH Servicepauschale wurde zur vollsten Zufrieden abgewickelt und ich kann die Rechtsanwaltskanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen
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Stefan Selti profile picture
Stefan Selti
16 Juni 2026
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Ich kann die Kanzlei und insbesondere Herrn Unterlercher uneingeschränkt weiterempfehlen. Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum erfolgreichen Abschluss wurde ich jederzeit professionell, freundlich und auf höchstem Niveau betreut. Besonders möchte ich die rasche Bearbeitung meines Anliegens hervorheben, die ehrliche und realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten sowie die transparente Kommunikation während des gesamten Verfahrens. Herr Unterlercher hat sich mit großem Engagement für meine Interessen eingesetzt und war jederzeit erreichbar, wenn Fragen aufgekommen sind. Man hatte von Anfang an das Gefühl, bestens aufgehoben zu sein. Besonders positiv hervorheben möchte ich auch den menschlichen Umgang. Man merkt, dass hier nicht nur der rechtliche Aspekt im Vordergrund steht, sondern auch die Zufriedenheit der Mandanten. Eine Kanzlei, die ich mit gutem Gewissen weiterempfehlen kann.
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Josef Mayr
15 Juni 2026
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Die Kanzlei Mag. Strolz hat mich unterstützt, die Servicepauschale vom Mobilfunkanbieter A1 zurückzufordern. Nach mehrmaliger Kommunikation entschied ich mich, den Klageweg zu beschreiten. Die Kanzlei Mag. Strolz reichte die Klage mit vorhandenen Rechnungen ein und wir konnten gewinnen. Die Servicepauschale wurde mir schon zurücküberwiesen. Ich Danke der Kanzlei Mag. Kaspar Strolz für Ihren Einsatz und die Bemühungen. Diese Kanzlei kann ich nur empfehlen, dort ist man keine Nummer, die Anliegen und Erläuterungen werden ernst genommen. Mit freundlichen Grüßen Mst. Josef Mayr BSc., MSc.
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Manfred Kuttner
5 Juni 2026
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Perfekte und unkomplizierte Betreuung bei der Rückforderung von 3 Servicepauschale, die Rückzahlung wurde durch die Kanzlei durchgesetzt. Besten Dank und ein großes Lob. Sehr empfehlenswerte Kanzlei
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marion klauser-zagler
5 Juni 2026
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Ich bin mit der Rechtsanwaltskanzlei Mag. Stolz wirklich äußerst zufrieden. Von Anfang an wurde ich kompetent, freundlich und sehr engagiert betreut. Die Arbeit war absolut professionell, zuverlässig und auf höchstem Niveau. Besonders hervorheben möchte ich die hervorragende Beratung, die schnelle Kommunikation und das große persönliche Engagement. Man fühlt sich hier bestens aufgehoben und ernst genommen. Vielen Dank für die ausgezeichnete Unterstützung — ich kann die Kanzlei Mag. Stolz uneingeschränkt weiterempfehlen!
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Aleksandar Petr
3 Juni 2026
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Aleks P
3 Juni 2026
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Christian
29 Mai 2026
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Ich möchte mich bei der Rechtsanwaltskanzlei Mag. Kaspar Strolz für die tadellose Umsetzung meiner Angelegenheit bzgl. der Rückforderung der Servicepauschale bedanken. Besonders hervorzuheben ist meiner Meinung die Kommunikation mit der Kanzlei, ich wurde stets über den Verlauf informiert und bei Rückfragen wurde immer rasch geantwortet. Ich fühlte mich bestens vertreten und kann die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen.
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Sonja Kreutner
27 Mai 2026
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Wir wurden bestens von Frau Dr. Geiger betreut und vergeben gerne 5 Sterne.
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Ihr Flug war verspätet? Wir prüfen Ihren Anspruch auf Entschädigung!

Flugverspätungen sind nicht nur ärgerlich, sie können auch finanzielle Ansprüche für Sie bedeuten. Doch die Prüfung und Durchsetzung dieser Ansprüche kann kompliziert, nervenaufreibend und zeitraubend sein. Viele Fluggesellschaften versuchen, die Entschädigungszahlungen zu verzögern oder ganz zu verweigern, indem sie bürokratische Hürden aufstellen. Wir wissen, wie schwierig es sein kann, sich gegen diese Widerstände durchzusetzen.

Zur ersten Orientierung prüfen wir kostenlos und unverbindlich, ob aufgrund der Flugverspätung ein möglicher Entschädigungsanspruch besteht. Nach Übermittlung der erforderlichen Angaben über das nachfolgende Formular erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine erste Einschätzung. Anschließend informieren wir Sie transparent über die Voraussetzungen sowie die voraussichtlichen Kosten bzw. Honorarmodelle einer allfälligen rechtlichen Vertretung. Gegebenenfalls stellen wir eine Deckungsanfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung.

Sie möchten prüfen, ob Sie Ansprüche aufgrund einer Flugverspätung haben? Verwenden Sie hierfür einfach unser nachfolgendes Kontaktformular.

Rechtliche Prüfung

Anhand der von Ihnen übermittelten Informationen prüfen wir, ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht und nehmen binnen 24 Stunden Kontakt mit Ihnen auf. 

Durchsetzung

Sofern Sie dies wünschen, übernehmen wir die Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Zusammenhang mit der Flugverspätung und begleiten Sie dabei verlässlich und effizient.

Kontaktformular

Flugverspätung und Entschädigung

Ihre Rechte bei Flugverspätungen – das steht Ihnen zu!

In unserer global vernetzten Welt sind Flugreisen längst zur Normalität geworden. Gleichzeitig sind Verspätungen von Flügen keine Seltenheit. Die damit verbundenen Unannehmlichkeiten und Planänderungen können für Reisende erheblich sein. In solchen Fällen ist es wichtig zu wissen, dass Passagiere nicht schutzlos sind. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG Nr. 261/2004) regelt klar, welche Ansprüche Sie haben, wenn Ihr Flug verspätet ist. Abhängig von der Länge der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung haben Sie unter Umständen Anspruch auf Betreuung und sogar auf eine finanzielle Entschädigung.

Das Wichtigste zur Fluggastrechteverordnung und Ihren Rechten bei Flugverspätungen

Flugverspätung Entschädigung Erstattung
  • Die EU-Fluggastrechte-Verordnung ist ein umfassendes Regelwerk, das zahlreiche Rechte von Reisenden im Falle von Flugverspätungen, Annullierungen und Überbuchungen normiert.

  • Rechte bei Flugverspätungen: Im Falle einer Flugverspätung könnten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Betreuungsleistungen, Ausgleichszahlungen und Rücktrittsrechte haben.

  • Entschädigungs- bzw Ausgleichszahlungen: Die Höhe der Entschädigungszahlung ist abhängig von der Flugstrecke und steht ab einer Verspätung von drei Stunden zu. Sie ist gestaffelt und reicht von EUR 250,00 bis EUR 600,00.

  • Versorgungsleistungen: Bei langen Wartezeiten sind die Airlines verpflichtet, kostenfreie Verpflegung, Kommunikationsmöglichkeiten und – falls erforderlich – auch Übernachtungen anzubieten.

  • Um Ihre Rechte in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie entweder zur angegebenen Boardingzeit oder spätestens 45 Minuten vor Abflug eingecheckt haben.

Geltungsbereich der Fluggastrechteverordnung

Die EU-Fluggastrechte gelten für alle Flüge innerhalb der Europäischen Union, die von einem Luftfahrtunternehmen aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden. Bei einem Flug aus der EU in ein Nicht-EU-Land, der von einer Fluggesellschaft aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt wird, kommt die Fluggastrechteverordnung ebenfalls zur Anwendung.

Sofern Ihr Flug jedoch in einem Nicht-EU-Land startet und in der EU landet, muss der Flug von einer Fluggesellschaft aus der EU durchgeführt werden.

Betreuungsleistungen bei Flugverspätungen

Je nach Dauer der Verspätung haben Sie Anspruch auf Verpflegung (Snacks, Mahlzeiten und Erfrischungen) und Kommunikationsmöglichkeiten (2 Telefongespräche, E-Mails oder Faxe) während der Wartezeit am Flughafen. Sollte die Fluggesellschaft die genannten Leistungen nicht anbieten, haben Sie die Möglichkeit, sich diese selbst zu besorgen und die Kosten später gegenüber der Airline geltend zu machen. Ein Anspruch auf Betreuungsleistung besteht bei folgenden Verzögerungen:

  • Verspätung ab 2 Stunden bei Flügen bis 1.500 km
  • Verspätung ab 3 Stunden bei Flügen in der EU über 1.500 km und anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km
  • Verspätung ab 4 Stunden bei Flügen über 3.500 km

Falls es nötig ist, können auch weitere Betreuungsleistungen wie Hotelübernachtung inklusive Transfer anfallen. Derartige Betreuungsleistungen müssen jedoch in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit stehen und richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall.

Anspruch auf Entschädigung bei langen Flugverspätungen

Wenn Ihr Flug mehr als 3 Stunden verspätet an Ihrem Zielort ankommt, haben Sie das Recht auf eine finanzielle Entschädigung, die abhängig von der Flugstrecke wie folgt gestaffelt ist:

  • EUR 250,00 bei Flügen bis 1.500 km
  • EUR 400,00 bei Flügen innerhalb der EU über 1.500 km sowie bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km
  • EUR 600,00 bei Flügen über 3.500 km
Flugverspätung Entschädigung Ausgleichszahlung

Keine Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen

Keine Entschädigung wird gezahlt, wenn die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen, wie zB extreme Wetterbedingungen, politische Instabilität oder Sicherheitsrisiken. Technische Probleme zählen jedoch nicht zu diesen außergewöhnlichen Umständen, es sei denn, sie sind wirklich unvorhersehbar und außergewöhnlich.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat beispielsweise die Beschädigung eines Flugzeugreifens durch auf der Fahrbahn liegende Fremdkörper oder auch aggressive Fluggäste als außergewöhnliche Umstände eingestuft. 

In welchen Fällen besteht weiters kein Anspruch auf Entschädigung?

Ein Anspruch auf Entschädigung entfällt, wenn die Fluggesellschaft mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Abflugdatum über die Annullierung informiert. Auch bei einer späteren Mitteilung kann der Anspruch entfallen, sofern die Airline innerhalb klar definierter Fristen eine zumutbare Ersatzbeförderung anbietet. Zudem sind Fluggesellschaften von Ausgleichszahlungen befreit, wenn die Absage des Fluges auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich trotz angemessener Maßnahmen nicht vermeiden lassen.

Flugverspätung Entschädigung Preisminderung

Ist bei einer Flugverspätung auch ein Rücktritt von der Reise möglich?

Wenn die Verspätung des Fluges mehr als fünf Stunden beträgt, haben Sie auch das Recht, von Ihrer Reise zurückzutreten. In solch einem Fall besteht ein Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten.

Was tun bei einer Flugverspätung?

Um Ihren Anspruch durchzusetzen, sollten Sie sich die Verspätung von der Fluggesellschaft vor Ort schriftlich bestätigen lassen, am besten mit Angabe des Verspätungsgrunds. Heben Sie alle Belege über zusätzliche Ausgaben auf, wie etwa für Mahlzeiten oder Übernachtungen, falls die Airline diese nicht bereitstellt.

Was tun bei Verspätungen und sonstigen Problemen mit dem Gepäck?

Wenn es zu Gepäckproblemen kommt, gelten bestimmte Bedingungen: Es muss sich um einen internationalen Flug handeln, der zwischen zwei Vertragsstaaten des Montrealer Übereinkommens stattfindet oder von einem Vertragsstaat ausgeht und nach einer Zwischenlandung in einem Nicht-Vertragsstaat wieder in denselben Vertragsstaat zurückkehrt.

Bei Verspätungen des aufgegebenen Gepäcks haftet die Fluggesellschaft für entstandene Mehrkosten bis zu einer Obergrenze von derzeit etwa EUR 1.600,00. Melden Sie den Gepäckverlust umgehend am Lost-and-Found-Schalter und fordern Sie das sogenannte PIR-Formular (Property Irregularity Report) an. Eine schriftliche Meldung des Schadens muss innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt des verspäteten Gepäcks bei der Fluggesellschaft eingereicht werden.

Geht Gepäck verloren oder wird es beschädigt, sind Fluglinien verpflichtet, den entstandenen Schaden bis zu etwa EUR 1.600,00 zu ersetzen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Wert des Inhalts, basierend auf den Angaben des Passagiers. Der Schaden muss schriftlich und unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Erhalt des Gepäcks, der Fluggesellschaft gemeldet werden.

 

Auch hierbei stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Seite und nehmen Ihnen Zeit und Aufwand ab. Nehmen Sie einfach schnell und unkompliziert Kontakt auf.

Entschädigung für Flugverspätung bei internationalen Flügen

Flugverspätung Entschädigung Anwalt

Für internationale Flüge besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Schadensersatz gemäß dem Montrealer Übereinkommen, wenn bei Ankunft eine erhebliche Verspätung eintritt.

Das Übereinkommen findet jedoch nur auf Flüge zwischen Staaten Anwendung, die das Abkommen ratifiziert haben.

Die Fluggesellschaft ist von der Zahlungspflicht befreit, wenn sie nachweisen kann, dass alle angemessenen Maßnahmen ergriffen wurden, um die Verzögerung und den daraus resultierenden Schaden zu verhindern. Der Schadensersatz ist dabei auf maximal etwa EUR 5.000,00 für Passagiere und ca. EUR 1.380,00 für Gepäck begrenzt.

Passagiere müssen den entstandenen Schaden durch Belege, wie Quittungen für Übernachtungskosten, Ersatzkleidung oder Hygieneartikel, nachweisen.

Exkurs: Flugannullierung: Ihre Rechte bei abgesagten Flügen.

Nicht nur bei einer Flugverspätung können Sie Ansprüche geltend machen, sondern bspw auch bei Flugannullierungen. Wird Ihr Flug kurzfristig gestrichen, haben Sie nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG Nr. 261/2004) umfassende Rechte. Sie können wählen zwischen:

  • der vollständigen Rückerstattung des Ticketpreises (auch für bereits zurückgelegte Teilstrecken, wenn der Flug sinnlos wurde),
  • der schnellstmöglichen alternativen Beförderung zum Zielort oder
  • einer Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl – sofern Plätze verfügbar sind.

Zusätzlich stehen Ihnen je nach Flugdistanz pauschale Ausgleichszahlungen zwischen 250 € und 600 € zu. Diese gelten auch bei Charterflügen und Pauschalreisen. Die Entschädigung entfällt nur, wenn:

  • Sie mindestens 14 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert wurden,
  • ein gleichwertiger Ersatzflug angeboten wurde oder
  • außergewöhnliche Umstände vorlagen, die sich nicht vermeiden ließen (z. B. Unwetter, politische Unruhen).

Technische Probleme hingegen gelten laut EuGH meist nicht als außergewöhnlich – und verpflichten die Airline zur Zahlung.

Tipp: Lassen Sie sich die Gründe für die Flugabsage schriftlich bestätigen und bewahren Sie sämtliche Unterlagen auf. Im Zweifel prüfen wir gerne, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.

Flugverspätungen sind nur ein Teil dessen, womit Reisende rechtlich konfrontiert sein können.

Neben Entschädigungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung stellen sich häufig auch Fragen zu Reisemängeln, Stornierungen, Gepäckproblemen oder Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude.

Mit der Plattform Mein Reiserecht unterstützen wir Reisende nicht nur bei der Durchsetzung von Ausgleichszahlungen gegenüber Airlines, sondern beraten Sie umfassend im gesamten Reiserecht. www.mein-reiserecht.at ist Ihre zentrale Anlaufstelle für die erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen rund ums Reisen.

Exkurs: Sonstige Reisepreisminderungen - Frankfurter Liste

Die sogenannte „Frankfurter Tabelle“ bietet eine Übersicht über typische Reisemängel und dient als Orientierung für mögliche Preisminderungen. Die darin angeführten Prozentsätze beziehen sich auf den gesamten Reisepreis. Entwickelt wurde die Liste von Richtern des Landesgerichtes Frankfurt. Dennoch wird die Frankfurter Liste auch von österreichischen Gerichten für die Bewertung von Preisminderungsansprüchen bei Reisemängeln herangezogen. Liegen mehrere Mängel vor, werden die betreffenden Prozentsätze innerhalb gewisser Grenzen addiert. 

Preisminderung für Pauschalreisende bei Flugverspätungen

Kommt Ihr Flug im Rahmen einer Pauschalreise mehr als vier Stunden später als geplant am Urlaubsort an, haben Sie das Recht auf eine Preisminderung. Grund hierfür ist die unzureichende Erfüllung einer vereinbarten Leistung Ihres Reisevertrags.

Pro weiterer Stunde Verspätung können bis zu 5 Prozent des Tagesreisepreises geltend gemacht werden, jedoch maximal 20 Prozent des gesamten Reisepreises. Kleinere Verspätungen werden von den Gerichten in der Regel als hinzunehmende Unannehmlichkeiten bewertet.

Falls sich Ihr Urlaub durch eine erhebliche Verzögerung stark verkürzt, etwa bei einer Ankunft erst am dritten Tag eines einwöchigen Aufenthalts, kann Ihnen auch ein Anspruch auf Schadenersatz für die Beeinträchtigung der Reise zustehen. Alternativ können Sie bei einem erheblichen Reisemangel vom Vertrag zurücktreten.

Flugverspätung und Entschädigung: Anspruch prüfen und durchsetzen – wir helfen Ihnen dabei!

Die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen bei Flugverspätungen gestaltet sich für viele Reisende oft schwierig. Fluggesellschaften lehnen Ansprüche häufig ab oder verzögern die Bearbeitung durch bürokratische Hürden. Hier kommt die Rechtsanwaltskanzlei Mag. Strolz ins Spiel: Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche schnell und erfolgreich geltend gemacht werden. Geben Sie jetzt Ihre Flugdaten in unser Formular ein und wir prüfen kostenlos, ob Sie eine Entschädigung erhalten können.

 

FAQ - Fluggastrechteverordnung, Flugverspätung und Entschädigung

Wann habe ich Anspruch auf eine Entschädigung bei einer Flugverspätung?

Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug am Zielort mehr als 3 Stunden verspätet ankommt. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke:

  • Bis 1.500 km: EUR 250,00
  • 1.500 bis 3.500 km: EUR 400,00
  • Über 3.500 km: EUR 600,00

Abhängig von der Länge der Verspätung haben Sie Anspruch auf:

  • Snacks, Mahlzeiten und Getränke
  • Kommunikationsmöglichkeiten (zwei Telefonate, E-Mails oder Faxe)

Diese Betreuungsleistungen gelten ab folgenden Verspätungen:

  • Ab 2 Stunden bei Flügen bis 1.500 km
  • Ab 3 Stunden bei Flügen über 1.500 km bis 3.500 km
  • Ab 4 Stunden bei Flügen über 3.500 km

Falls die Airline diese Leistungen nicht anbietet, können Sie die Kosten selbst tragen und später bei der Fluggesellschaft geltend machen.

Bei einer Verspätung von mehr als 5 Stunden haben Sie das Recht, von Ihrer Reise zurückzutreten und sich den Ticketpreis vollständig erstatten zu lassen.

Es gibt keine Entschädigung, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen, wie zB politische Instabilität oder Sicherheitsrisiken.

Technische Probleme befreien die Airline jedoch nicht automatisch von ihrer Entschädigungspflicht, außer sie sind wirklich außergewöhnlich.

Ein Entschädigungsanspruch entfällt in folgenden Fällen:

  • Die Fluggesellschaft informiert mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Abflugtermin über die Annullierung.
  • Bei einer späteren Mitteilung wird innerhalb festgelegter Fristen eine zumutbare Ersatzbeförderung angeboten.
  • Die Flugabsage ist auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen, die sich auch mit angemessenen Maßnahmen nicht vermeiden lassen.

Um Ihren Anspruch geltend zu machen, sollten Sie sich die Verspätung und den Grund dafür von der Airline schriftlich bestätigen lassen. Heben Sie zudem alle Belege für zusätzliche Ausgaben wie Verpflegung oder Übernachtungen auf. Anschließend können Sie die Entschädigung direkt bei der Fluggesellschaft einfordern. 

Geben Sie einfach Ihre Flugdaten in unser Kontaktformular ein. Wir prüfen unverbindlich, ob Anspruch auf Entschädigung vorliegt und melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.

Sie haben bis zu drei Jahre Zeit, Ihre Entschädigung einzufordern. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Flug stattgefunden hat.

Viele Fluggesellschaften versuchen, die Entschädigung durch bürokratische Hürden zu erschweren oder abzulehnen. In solchen Fällen unterstützen wir Sie bei der Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche und begleiten den gesamten Ablauf effizient und strukturiert. Gerne können Sie unverbindlich Kontakt mit uns aufnehmen.

Wenn Ihr Gepäck verspätet, beschädigt oder verloren geht, gelten bestimmte Regelungen:

  • Die Haftung der Fluggesellschaft greift nur bei internationalen Flügen zwischen Vertragsstaaten des Montrealer Übereinkommens oder bei Flügen, die von einem Vertragsstaat ausgehen, in einen Nicht-Vertragsstaat führen und anschließend in denselben Vertragsstaat zurückkehren.
  • Verspätetes Gepäck: Bei verspätetem Gepäck erstattet die Fluglinie zusätzliche Kosten bis zu einer Grenze von etwa EUR 1.600,00. Melden Sie den Gepäckverlust sofort am Lost-and-Found-Schalter und lassen Sie sich ein PIR-Formular (Property Irregularity Report) ausstellen. Eine schriftliche Schadensmeldung muss innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt des verspäteten Gepäcks an die Fluggesellschaft geschickt werden.
  • Verlorenes oder beschädigtes Gepäck: Für verloren gegangenes oder beschädigtes Gepäck haftet die Fluggesellschaft ebenfalls bis zu einem Höchstbetrag von etwa EUR 1.600,00. Die Entschädigung richtet sich nach dem Wert des Inhalts gemäß Ihrer Angaben. Der Schaden muss schriftlich und unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Erhalt des Gepäcks, gemeldet werden.

Ein Anspruch auf Entschädigung kann bestehen, wenn durch eine erhebliche Verspätung auf internationalen Flügen ein konkreter Schaden entsteht. Voraussetzung ist, dass der Flug zwischen Staaten erfolgt, die das Montrealer Übereinkommen ratifiziert haben. Die Fluggesellschaft muss keinen Schadensersatz leisten, wenn sie nachweisen kann, dass alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung der Verzögerung getroffen wurden. Die Entschädigung ist derzeit auf etwa 5.000 Euro für Passagiere und ca. 1.380 Euro für Gepäck begrenzt. Reisende müssen den Schaden mit Quittungen für zusätzliche Ausgaben, wie Übernachtungskosten oder Ersatzkleidung, belegen.

Ja, bei einer Flugverspätung von mehr als vier Stunden haben Pauschalreisende das Recht auf eine Preisminderung, da die vereinbarte Leistung des Reisevertrags nicht vollständig erbracht wurde. Für jede zusätzliche Stunde Verspätung können bis zu 5 Prozent des Tagesreisepreises gefordert werden, maximal jedoch 20 Prozent des Gesamtreisepreises. Kleinere Verspätungen gelten meist als hinzunehmende Unannehmlichkeiten. Sollte sich Ihr Urlaub durch eine erhebliche Verspätung stark verkürzen, besteht möglicherweise auch ein Anspruch auf Schadenersatz oder die Option, bei einem wesentlichen Mangel vom Vertrag zurückzutreten.

FAQ - Fluggastrechteverordnung, Flugverspätung und Entschädigung